Das erste Merkblatt des Referats "Brandschutz" in der WTA
Publikation
Bausubstanz
Veröffentlicht
3/2020
Autor
Prof. Dr.-Ing. habil. Gerd Geburtig
Allgemein bekannt kommt dem Brandschutz im Baurecht eine ganz besondere Rolle zu: Neben den grundsätzlichen Schutzinteressen und -zielen des Brandschutzes sind auch die Einzelforderungen direkt in den Landesbauordnungen bzw. in Verordnungen aufgrund dieser verankert, anders als das beispielsweise bei der Tragwerksplanung oder der Energieeffizienz der Fall ist. Im Verlauf der Jahrhunderte änderten sich die Brandschutzanforderungen stetig, wobei die Menschen immer wieder aus verheerenden Brandereignissen lernten und im Nachhinein das Bedürfnis nach einem größeren Brandschutz in den Gebäuden anwuchs.