Das Referat Brandschutz in der WTA

Publikation
KulturBetrieb

Veröffentlicht
2/2020

Autor
Prof. Dr.-Ing. habil. Gerd Geburtig

Allgemein bekannt kommt dem Brandschutz im Baurecht eine ganz besondere Rolle zu: Neben den grundsätzlichen Schutzinteressen und -zielen des Brandschutzes sind auch die Einzelforderungen direkt in den Landesbauordnungen verankert. Im Verlauf der Jahrhunderte änderten sich die Brandschutzanforderungen stetig, wobei die Menschen immer wieder aus verheerenden Brandereignissen lernten und im Nachhinein das Bedürfnis nach einem größeren Brandschutz in den Gebäuden anwuchs.

Es gibt bereits seit vielen Jahrhunderten Bestrebungen der Menschheit, den Brandschutz bei Gebäuden zu verbessern und insbesondere bei einem Brand einer Ausweitung auf Nachbargebäude einzudämmen (s. Abb. 1). Derartige Bestandskonstruktionen wurden üblicherweise auch weiterhin akzeptiert, selbst wenn die Vorschriften des Brandschutzes über die Jahrhunderte hinweg immer weiter spezifiziert worden sind. Deswegen stehen Bestandsgebäude und insbesondere Baudenkmale oftmals im Widerspruch zu den aktuellen Forderungen des Brandschutzes.

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