Ausgleichende Anlagentechnik
Publikation
FeuerTrutz
Veröffentlicht
05/2013
Autor
Dr.-Ing. Gerd Geburtig
Bei bestehenden Gebäuden ist es oft nicht möglich, im Abgleich mit den konkreten Bauteilanforderungen der jeweiligen Landesbauordnung bzw. den geltenden Sonderbauvorschriften eine Brandschutzplanung ohne Abweichung zu erstellen. Stattdessen besteht die Notwendigkeit, die vorhandenen Defizite mit geeigneter Anlagentechnik auszugleichen.