Ausgleichende Anlagentechnik

Publikation
FeuerTrutz

Veröffentlicht
05/2013

Autor
Dr.-Ing. Gerd Geburtig

Bei bestehenden Gebäuden ist es oft nicht möglich, im Abgleich mit den konkreten Bauteilanforderungen der jeweiligen Landesbauordnung bzw. den geltenden Sonderbauvorschriften eine Brandschutzplanung ohne Abweichung zu erstellen. Stattdessen besteht die Notwendigkeit, die vorhandenen Defizite mit geeigneter Anlagentechnik auszugleichen.

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